- do ut des
- do ut des ich gebe, damit du (auch) gibst [lat.]
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do ụt des [lat. = ich gebe, damit du gibst]:altrömische Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte.* * *
Do ut desDiese altrömische Rechtsformel, die bei Vertragsabschlüssen oder Tauschgeschäften gebraucht wurde, bedeutet übersetzt: »Ich gebe, damit du gibst.« Sie findet sich in dem Hauptwerk des niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius (1583-1645), das unter dem Titel »De jure belli ac pacis libri tres« (»Drei Bücher über das Recht des Krieges und des Friedens«) im Jahre 1625 veröffentlicht wurde. Heute wird sie gebraucht, um anzudeuten, dass man mit einer Gegengabe oder einem Gegendienst rechnet.* * *
do ụt des [lat. = ich gebe, damit du gibst]: 1. altrömische Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte. 2. Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe od. einem Gegendienst gerechnet wird: Natürlich gibt es bei den Sozialbeiträgen für die Arbeitnehmer ... ein plausibles do ut des, nämlich die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherung (Handelsblatt 23. 7. 97, 2); Politiker, die sich ... nicht als fähig erweisen, nach dem Prinzip des do ut des zu handeln ..., sind zum Misserfolg verurteilt (Handelsblatt 14. 12. 90, 6).
Universal-Lexikon. 2012.